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Im Jahre 1949 als Tochter eines Beamten und einer Künstlerin in Wien geboren, riet ihr letztere von einer ursprünglich angestrebten künstlerischen Ausbildung ab und riet ihr stattdessen zu einem Jusstudium. Nach erfolgreicher Promovierung und Richteramtsprüfung startete Brigitte Bierlein 1975 ihre berufliche Karriere am Bezirksgericht in Wien. Nur zwei Jahre später wechselte sie zur Staatsanwaltschaft und später zur Oberstaatsanwaltschaft, bevor sie 1990 als erste Frau Generalanwältin beim Obersten Gerichtshof Österreichs wurde. Selbes erreichte sie bei ihrem Wechsel ans Verfassungsgericht, wo sie ab 2002 erst Vize- und ab 2018 Präsidentin wurde. Dieses Amt bekleidete sie indes nur für kurze Zeit, da sie im Juni 2019 vom österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen beauftragt wurde, eine Übergangsregierung zu bilden, nachdem die Bundesregierung um Sebastian Kurz per Misstrauensantrag abgewählt worden war. Somit wurde Brigitte Bierlein erste Bundeskanzlerin der Republik Österreich und behielt das Amt, bis im Januar 2020 nach erfolgten Neuwahlen eine neue Bundesregierung um Sebastian Kurz die Arbeit aufnahm. In diesem Jahr wurde ihr als erst fünfte Person das Grosse Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreichs verliehen.