Ueli Zoelly, der amtierende Chef der Zürcher Flughafenpolizei, erklärt in diesem Interview das vielseitige Gefährdungspotenzial am Zürcher Flughafen und nimmt unter anderem Stellung zu neuen Technologien wie biometrischen Gesichtsvergleichen und der Drohnentechnologie.
Wie unterscheidet sich die polizeiliche Aufgabe an einem Flughafen von der in einer Stadt? Gibt es Unterschiede bezüglich der Sicherheitsbedürfnisse von Passagieren am Flughafen und Passanten in der Stadt?
Die Aufgaben der Polizei an einem Flughafen konzentrieren sich – namentlich an einem internationalen Landesflughafen – auf ein Objekt mit einem speziellen Bestimmungszweck. Das dürfte den wesentlichen Unterschied ausmachen.
Sind die relativ klaren geografischen Grenzen eines Flughafens ein Vor- oder Nachteil für die Gewährleistung der Sicherheit?
Sowohl als auch: Einerseits kann der Auftrag dadurch effizient erfüllt werden; anderseits schränkt das auf einem Flughafen geltende Regulativ die Bewegungsfreiheit ein.
Woher kommen die Informationen zur Bedrohungslage am Flughafen? Arbeiten Sie mit dem schweizerischen Nachrichtendienst zusammen? Gibt es womöglich sogar internationale Kooperationen?
Die Flughafenpolizei ist eng vernetzt sowohl mit korpsinternen Stellen als auch mit dem Bundesamt für Polizei und dem Nachrichtendienst des Bundes. Je nach konkretem Fall finden zudem auch Kontakte mit Sicherheitsbehörden im Ausland statt.
Stellen Sie in den letzten Jahren eine Änderung der elektronischen Bedrohungslage am Flughafen fest? Sind Risiken im Zuge der Digitalisierung überhaupt noch greifbar?
Die sogenannten „Cyber Threats“ sind in den letzten Jahren nicht nur für die Flughafenpolizei, sondern überhaupt für die Kantonspolizei Zürich zur immer grösseren Herausforderung geworden. Dem längst unbestrittenen Nutzen digitaler Technik steht ihre ebenso unbestreitbare hohe Verletzlichkeit gegenüber. Dies gilt gerade auch für einen modernen Flughafen.
Wie hat sich die Bedrohungslage aufgrund jüngster Ereignisse am Flughafen Zürich verändert? Wie reagiert man darauf?
Die potenzielle Gefährdung ist auch für den Flughafen Zürich grösser geworden, daran besteht kein Zweifel. Aber die Kantonspolizei (und mit ihr auch die Flughafenpolizei) hat reagiert: Das Dispositiv wurde angepasst, Ausbildung und Ausrüstung unserer Mitarbeitenden wurden auf die neue Bedrohung ausgerichtet, und die Kantonspolizei Zürich war das erste Korps, das eine breit abgestützte Sonderkommission zur Prävention und Bekämpfung terroristischer Gewalttaten auf die Beine stellte. Sodann finden – auch am Flughafen – regelmässig gemeinsame Übungen statt, in denen es darum geht, die ständige Einsatzbereitschaft zur Bewältigung komplexer Ereignisse zu trainieren.
Wie hat sich aufgrund der Drohnentechnologie das Gefährdungspotenzial aus der Luft verändert? Fällt die Luftraumsicherheit auch in den Zuständigkeitsbereich der Flughafenpolizei?
Zivile Drohnen werden derzeit in grosser Zahl verkauft und zunehmend von professionellen und privaten Nutzern hauptsächlich zum Fotografieren und Filmen eingesetzt. Dadurch steigt zumindest das hypothetische Unfallrisiko. Im Vordergrund stehen Zwischenfälle, die auf Fahrlässigkeit, Fehlbedienung oder ganz einfach Unvermögen zurückzuführen sind. So kann es – trotz an sich klarer Vorschriften (das Fliegen von Drohnen mit über 500g Startgewicht in einem Radius von 5km um die Pisten ist verboten) – im Umfeld des Flughafens zu Annäherungen an startende, landende oder stehende Flugzeuge sowie an die Infrastruktur kommen. Denkbar sind ebenso deliktische Tätigkeiten mit Drohnen, wie das absichtliche Eindringen in gesperrte Zonen, das absichtliche Stören des öffentlichen Verkehrs oder Sabotageversuche. Mit all diesen Risiken befasst sich – zusammen mit der FZAG und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) – selbstverständlich auch die Kantons- bzw. die Flughafenpolizei.
Wäre eine Nutzung von polizeilichen Drohnen am Flughafen Zürich eine Option bzw. gibt es bereits Projekte in diese Richtung? Wie beurteilt man diesbezüglich den Datenschutz?
Die Nutzung von Drohnen für polizeiliche Tätigkeiten wird zurzeit durch die Kantonspolizei Zürich praktisch geprüft. Es geht dabei vor allem um Einsätze zur Gefahrenabwehr. Erhebung, Aufbewahrung und Löschung von Daten richten sich nach den bestehenden Rechtsgrundlagen.
Am Flughafen Zürich gibt es ein Pilotprojekt zur Gesichtserkennung von Passagieren. Gibt es dazu bereits eine Zwischenbilanz bzw. Wie sehen Sie zukünftige Anwendungsmöglichkeiten solcher Projekte in Bezug auf den Datenschutz?
Das Pilotprojekt betrifft die geplante Einführung automatisierter Passkontrollschleusen für die Ein- und Ausreise am Flughafen Zürich. Mit “Gesichtserkennung” hat dieses Projekt allerdings nichts zu tun – es geht lediglich um eine biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem live aufgenommenen Gesichtsbild und dem im biometrischen Pass gespeicherten elektronischen Gesichtsbild, wobei parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung die Passdaten im Fahndungsregister überprüft.
Wie stellt die Flughafenpolizei sicher, mit den Screening Methoden immer auf neustem Stand zu sein? Gibt es Kooperationen mit Sicherheitsbeauftragten anderer internationaler Flughäfen?
Die Hauptverantwortung für technologische und methodische Fragen, welche die Sicherheitskontrolle betreffen, liegt bei der Flughafen Zürich AG (FZAG) als verantwortliche Flughafenbetreiberin. Sie arbeitet aber eng mit der Flughafenpolizei zusammen, speziell bei der Grundlagenforschung – beispielsweise zu Fragen der Ausbildung – oder bei der Evaluation neuer Geräte. Und selbstverständlich werden immer wieder auch die Erfahrungen ausländischer Flughäfen berücksichtigt.
Wie relevant ist der finanzielle Aspekt bei den Sicherheitsbeauftragten/Flughafenpolizei? Gibt es gewisse Technologien, die zwar verfügbar wären, jedoch ausserhalb des Budgets liegen?
Der Entscheid darüber, in welche Technologie im Rahmen des Luftfahrtregulativs investiert werden soll, liegt letztlich bei der Flughafenbetreiberin.